Wussten Sie dass.....
der Ortsname Grödersby sich aus den dänischen Worten Grøde und by zusammensetzt und Siedlung beim Weideland bedeutet.
Um 1230 war Grödersby, gemessen an der Gegenwart, allein schon durch seine geographische Ausdehnung – von Königstein bis Pageroe – von wesentlich größerer Bedeutung. Die damalige Grödersbyer Burg war daher von wichtiger strategischer Bedeutung. Der alte Burgplatz ist an seinem ihn umgebenden Graben heute noch zu erkennen.
Später ging der Ort an den Adel. Schriftliche Erwähnung in alten Protokollen erfährt Grödersby erstmals 1231.
Im Jahre 1406 wurde Grödersby dann an die dänische Herrscherin Margarethe I. übertragen. Sie ließ die Burg noch im gleichen Jahr niederbrennen. Den zur Burg Grödersby gehörenden Grundbesitz und die dazugehörenden Höfe, die vorher im Besitz der adeligen Familie v. Pogwisch waren, übereignete sie dem Domstift zu Schleswig. Mit dieser Stiftung erkaufte sie sich das Wohlwollen der Geistlichkeit.
Die Domkirche zu Schleswig fasste diese Besitzungen in einer Vogtei zusammen. Von 1406 bis 1777 gehörte das Dorf zur Vogtei Grödersby. Die Vogtei wurde 1777 aufgelöst, Grödersby wurde der Schliesharde zugeordnet.
1837 zählte das Dorf dreizehn Höfe und sechs Katen.
1871 wurde das Dorf Grödersby mit den Ortsteilen Habertwedt, Klein-Grödersby, Marienhof, Königstein, Westerlücken, Grödersby-Bahnhof und Fegetasch zur Gemeinde Grödersby, mit 213 Einwohnern und 27 Wohngebäuden.
Bis heute ist unser beschauliches Dorf nicht viel größer geworden und besticht auch heute noch durch seine Ruhe und natürliche Landschaft.
Die südschleswigsche Gemeinde Grödersby liegt in Angeln am Grödersbyer Noor an der Schlei. Die Grödersbyer Au durchfließt das Gemeindegebiet in einem bis zu 10 m tiefen Einschnitt.
Das Wappen Grödersby:
Der grüne Hintergrund bezieht sich auf die Namengebung. In dem einstmals durch die Landwirtschaft geprägten Dorf gewinnt, bedingt durch seine reizvolle Landschaft am Ufer der Schlei, der Tourismus zunehmend an Bedeutung. Die mittige Kornähre, die zwischen zwei abstrahierten Segeln angeordnet ist, soll diese Entwicklung symbolisieren.
Gastaufnahmebedingungen / Beherbergungsleistungen für Ferienhaus "ELAN"
Sehr verehrte Gäste!
Wir freuen uns, dass Sie Ihre schönsten Tage im Jahr hier bei uns im Ferienhaus "ELAN" verbringen,
mit der Einrichtung der Ferienwohnung haben wir uns viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschönen und
erholsamen Urlaub bei uns verbringen.
Unsere kleine Hausordnung soll eine Hilfestellung und Leitfaden sein, in der wir beschreiben wie wir uns den Umgang mit
unserer Wohnung und dem Inventar vorstellen.
Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt, von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden.
Durch eine gewissenhafte und ordentliche Behandlung der Wohnung und des Inventars helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und den zukünftige Gästen eine schöne Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen.
§ 1 . Geltung der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung unserer Ferienwohnungen
zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
1.3 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich
schriftlich bestätigt hat.
1.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist 22850 Norderstedt. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
§ 2. Buchung / Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an, andreas.vogt@hamburg.de oder rufen sie uns unter Mobil 0151 4000 49 49 an. Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3)Rechtskräftig.
§ 2.1
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
§ 3. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser
Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt. Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der
Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung,
insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei
gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine ec-und Kreditkarten bzw. Scheck.
Vorzeitige Abreise: Bei einer vorzeitigen Abreise wird keine Rückerstattung geleistet.
§ 4. An- und Abreise Bedingungen
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Bitte teilen sie uns Ihre voraussichtliche Ankunft Zeit mit. Zwecks
Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns ca. 1 Stunde vor Anreise, oder wie vereinbart, telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die
Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag bitte wir unsere Gäste die Wohnung bis spätestens 10.00 Uhr morgens freizugeben. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am
Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank ausgeräumt ist. Die Betten müssen nicht abgezogen
werden.
§ 4.1 Abreise Tag: Schlüsselübergabe ( Wohnungsübergabe ) keine Abreise ohne Wohnungsübergabe zum Vermieter, es sollte sein, eine andere Vereinbarung wird getroffen.
§ 5. Ferienwohnung
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten
Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem
Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (1 Schlüssel austauschen kostet 60,00 Euro).
Schlüssel: Bitte geben Sie Ihre Schlüssel nicht aus der Hand.
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden die Mietbedingung
einhalten. Bei Verschmutzung die über einen normalen Gebrauch hinausgehen (Küche, Herd, Kühlschrank, Bad, WC,) berechnen
wir eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens € 50,00 oder nach Höhe des Aufwandes für die zusätzliche Reinigung.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Wohnung nicht mit stark Verschmutzten Straßenschuhen betreten.Das gilt insbesondere da, wo der Fußboden aus Teppichboden besteht.
Bitte schließen Sie die Fenster und Türen, wenn Sie die Wohnung verlassen (Gewitter, Regen, Schnee)
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das
Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten und Fernseher, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt
sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann
der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Wird die Ferienwohnung zum gebuchten Termin ohne Ankündigung nicht bezogen, betrachten wir die Buchung als storniert, es besteht dann keinen Anspruch auf Rückerstattung eventuell geleisteter Zahlungen. Sollte die Wohnung aus welchen Gründen auch immer nicht zusagen, so beinhaltet dies kein Rücktrittsrecht.
Eine Haftung für Wertgegenstände schließt der Vermieter aus. Die Benutzung der Ferienwohnung und der Wege dorthin
(Stufen, Treppen, Treppenhaus, Flur, Eingangsbereich) Erfolgt auf eigene Gefahr unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Für Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Mieter selbst.
Sollte der Mieter gegen die Hausordnung verstoßen, ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung der Ferienwohnung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Rauchen: Das Rauchen ist in der Ferienwohnung grundsätzlich verboten! Bei Beschädigungen wie Brandflecken und/oder Löcher in Möbel, Fußboden, Bettwäsche, Tischdecken usw. wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
§ 6. Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur in den Ferienwohnungen "Koje" und "Palstek" der gestattet. In den Wohnungen "Leuchtfeuer", " Seegras", "Woge" und "Dünung" ist eine Unterbringung und der Aufenthalt von Tieren nicht gestattet.
§ 7. Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem
in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag
darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Ferienhauses "ELAN"
und die sich darin befindlichen Wohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die
Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder
eine Entschädigung besteht nicht.
Besuch: Selbstverständlich können Sie Besucher in der Ferienwohnung empfangen. Es ist allerdings verboten, größere Feiern zu veranstalten. Besuch, der länger als 24:00 Uhr in der Ferienwohnung bleibt,wird von uns als Schlafbesuch eingestuft und muss den regulären Mietpreis
bezahlen.
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.
§ 8. Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
bis zu 90 Tage vor dem Anreisetag 25% des vereinbarten Preises
bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Preises
bis zu 21 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag 90% des vereinbarten Preises
danach oder bei Nichtanreise 100% des vereinbarten Preises
§ 9. Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§10. Haftung des
Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht einer ordentlichen Bereitstellung des Mietobjekts.
Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§11. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels
WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§12. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§12.1. Gefahren der WLAN-Nutzung,
Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht,Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§12.2. Verantwortlichkeit und Freistellung von
Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungesättigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem
Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formenunzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die
auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch
auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche
Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand
hin.
§ 13. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
Haus: Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, dass von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr (Sonn.-und Feiertags bis 8:00 Uhr) die Nachtruhe eingehalten wird. Dieses gilt besonders für den Aufenthalt auf den Terrassen der Wohnungen oder im Garten, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Gast: Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, beim Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Rauchen: In den Ferienwohnungen gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei
Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 150,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Es besteht die Möglichkeit auf den Terrassen zu rauchen, bitte entsorgen Sie die Reste nicht auf dem Grundstück sondern im Aschenbecher. Wir bitten Sie auch
nicht am Fenster zu rauchen, in der Ferienwohnung befinden sich Brandmelder, die sofort ausgelöst werden. Ein Aschenbecher befindet sich
unter der Spüle!
Bad: Bitte nach den Duschen oder Baden um ausreichende Durchlüftung des Bades sorgen, keine Hygieneprodukte und Essensreste in der Toilette entsorgen.
Waschen & Trocknen: Das Waschen und Trocknen von Wäsche ist in den Wohnungen untersagt. Das trocknen von Wäsche oder Badesachen/Handtücher ist auf dem Wäscheständer auf der Terrasse gestattet. Wäscheständer stehen in den Wohnungen zur Verfügung oder bei Bedarf kann der Vermieter solche zur Verfügung stellen.
Parken: Unser hauseigener Parkplatz bietet 1 PKW-Stellplatz pro Wohnung, dieser PKW Stellplatz ist im Mietpreis inkludiert.
Ferienwohnung: Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
Hauseigentümer: Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Wohnung: Wir bitten Sie, speziell in den nassen Monaten, nicht mit Straßenschuhen in der Wohnung zu laufen. Hierfür ist der Eingangsbereich gefliest welchen Sie bitte benutzen sollten.
Küche: Bitte beachten Sie, dass Geschirr nur im sauberen Zustand wieder in die Schränke eingeräumt wird. Gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben. Das Braten von Fisch (egal in welcher Form) ist gänzlich untersagt!!!
Wir bitten sie beim Kochen oder Backen die Dunstabzugshaube an zu machen und/oder das Küchenfenster/Terrassentür zu kippen (öffnen), da wir die Geruchsbildung für die nächsten Gäste vermeiden wollen!
Müll und Abfall: Bitte trennen Sie Ihren Müll (Gelbe Tonne/Papier/Flaschen/Restmüll). Die Behälter für Papier (grüne Tonne), Verkaufsverpackungen (gelbe Tonne), Restmüll (schwarze Tonne), Biomüll (braune Tonne) finden sie in der Müllstation. Flaschen und Glas können Sie in Kunstoffkisten legen.
Decken: In der Ferienwohnung sind zusätzliche Decken vorhanden. Diese sind nur für den In-House-Bereich vorgesehen und wir bitten Sie, diese nicht zu anderen Zwecken zu verwenden.
Sorgfaltsplicht: Fenster und Türen sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen, um Schäden, die durch Unwetter entstehen können, zu vermeiden. Licht und Elektrogeräte, insbesondere Herd & Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschine, sind beim Verlassen der Wohnung auszuschalten. Bitte das Licht im Eingangsbereich und vor der Haustür ausschalten.
Gartengrill: Zum Grillen stehen mobile Grills im
Fahrradschupppen zur Verfügung. Für das Grillen sind Brandbeschleuniger (Spiritus usw.) bzw. offenes Feuer verboten.
Bitte reinigen Sie den Grill und Rost nach Gebrauch und Entsorgen Sie die erkaltete Asche und Grillreste in den
Restmüll- und Biomülltonnen.
Nebenkosten: Wasser, Strom, Heizung, Müll,
Endreinigung, WLAN und 1 PKW Stellplatz sind, wenn nicht anders vereinbart im Mietpreis enthalten. Diese Kosten sind für einen Normalverbrauch berechnet,
sollten diese überdurchschnittlich hoch liegen, hält der Vermieter sich eine Nachbelastung vor.
Sollte der Mieter gegen die Hausordnung verstoßen, ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung der Ferienwohnung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen
Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern persönlich oder über
Mobil 0151 / 4000 49 49 von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.
Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, dass die Hausordnung anerkannt wird.
Ihre Vermieter Andreas Vogt und Elke Bagus